| Anklage gegen 19-jährige Rumänin erhoben |
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| Donnerstag, 3. September 2009 | |
![]() Ein Teil der Ermittlungen im Fall Zeus ist noch im Gang. Gegen eine der von der Polizei seinerzeit aufgegriffenen Frauen fand am letzten Dienstag vor Bezirksgericht Küssnacht die Hauptverhandlung statt, und zwar im Abwesenheitsverfahren. avd. Am letzten Dienstagmorgen fand vor dem Bezirksgericht Küssnacht die Hauptverhandlung in der Strafsache gegen eine 19-jährige rumänische Frau wegen Zuwiderhandlungen gegen das Ausländergesetz statt. Die Polizei hatte sie an beiden Razzien vom 21. Oktober 2008 und vom 14. Januar 2009 im Saunaclub Zeus verhaftet. Vergangener Dienstagmorgen, 8.30 Uhr: Im Korridor vor dem Rats- und Gerichtssaal des Rathauses in Küss-nacht warten Fabienne Zgraggen, Untersuchungsrichterin beim Bezirksamt, und eine Dolmetscherin auf Einlass in den Saal. Da die angeklagte Frau auf diesen Zeitpunkt hin, zu dem sie vorgeladen worden war, nicht erschienen war, wartete das Gericht vorschriftsgemäss die Respekthalbstunde ab. Nachdem die Angeklagte auch nach deren Ablauf, d.h. bis 9.00 Uhr, nicht erschienen war und somit dem Gerichtstermin unentschuldigterweise fernblieb, musste die Hauptverhandlung im so genannten Abwesenheitsverfahren durchgeführt werden. Als Folge ihrer rechtswidrigen Einreise im Oktober 2008 war die Rumänin damals mit einer Busse bestraft worden. Zudem war sie am 22. Oktober 2008 durch die Migrationsbehörden mit einem zweijährigen Einreiseverbot belegt worden. Im Hinblick auf die Hauptverhandlung vom Dienstag hatte das Bezirksgericht bei den zuständigen Behörden eine Suspensionsverfügung erwirkt, welche es der Angeklagten ermöglicht hätte, für die Gerichtsverhandlung in die Schweiz ein- und nach dem Gerichtstermin wieder aus der Schweiz auszureisen. Dennoch blieb die angeklagte Frau der Verhandlung fern. Aus den Strafuntersuchungsakten Punkt 9.00 Uhr werden die Untersuchungsrichterin Fabienne Zgraggen und die vom Gericht aufgebotene Dolmetscherin in den Gerichtssaal gebeten. Am grossen Tisch sitzen Gerichtspräsident Benno Neidhart, die Gerichtsschreiberin und sechs Laienrichter. Der Gerichtspräsident eröffnet die Verhandlung, hält die Personalien der Angeklagten fest und fasst für das Protokoll die Vorgeschichte der Vorladung zur heutigen Strafverhandlung zusammen. Auf Anfrage des Gerichtspräsidenten erklärt die Untersuchungsrichterin, auf das Verlesen der Anklageschrift werde verzichtet. Da die Angeklagte nicht zur Verhandlung erschienen ist, kann sie vom Gericht weder zu ihrer Person noch zur Sache befragt werden. Der Gerichtspräsident fasst deshalb die wesentlichen Angaben zur Person der Angeklagten aufgrund der Akten zusammen: So hatte die Angeklagte im Rahmen des Strafuntersuchungsverfahrens Mitte Januar 2009 der Untersuchungsrichterin gegenüber zu Protokoll gegeben, dass sie und ihre zwei jüngeren Schwestern von ihrer Mutter verlassen worden seien und dass sie selber dann zu einer Pflegefamilie gekommen sei, wo sie bis zu ihrem 18. Lebensjahr geblieben sei, während ihre beiden Schwestern, von denen sie nichts mehr wisse, von einer ausländischen Familie adoptiert worden seien. Sie selber gehe in Rumänien ins Gymnasium, nämlich in die 11. Klasse, und sie mache derzeit in Rumänien ein Praktikum bei einer Bäckerei. Plädoyer der Untersuchungsrichterin Die Anklage wirft der Rumänin nun vor, dass sie am 13. Januar 2009 trotz bereits damals bestehendem Einreiseverbot in die Schweiz eingereist sei, dass sie sich illegal in der Schweiz aufgehalten habe und dass sie einer nicht bewilligten Erwerbstätigkeit nachgegangen sei. Wie die Untersuchungsrichterin in ihrem Plädoyer ausführt, hatte die Angeklagte im Zuge der Strafuntersuchung zugegeben, dass sie mit einem Reisecar in die Schweiz eingereist sei und sich unverzüglich in den Sauna-Club Zeus begeben habe. Laut Fabienne Zgraggen wusste die Rumänin, welcher Arbeit sie im Zeus nachgeht, so dass sowohl die Einreise ohne gültiges Visum und trotz bestehender Einreisesperre als auch die Ausübung einer nicht bewilligten Erwerbstätigkeit vorsätzlich, zumindest aber fahrlässig erfolgt sei. Die Anklage fordert daher die Verurteilung im Sinne der Anklage sowie eine angemessene Bestrafung der Angeklagten mit einer bedingten Geldstrafe in Verbindung mit einer unbedingten Busse. Um 9.20 Uhr schliesst Gerichtspräsident Neidhart die Verhandlung. Das Abwesenheitsurteil wird beiden Parteien – dem Bezirksamt und der angeklagten Rumänin – schriftlich mitgeteilt werden, wobei die Zustellung an die Angeklagte über den Weg der internationalen Rechtshilfe erfolgen wird. |
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