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Die Atel verschweigt wichtige Details Drucken E-Mail
Montag, 3. August 2009
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Mit ungenügender Informationspolitik versucht die Atel Netz AG, die gesundheitlichen Risiken der geplanten Sanierung ihrer Starkstromleitung über Küssnacht zu vertuschen. Einsprecher Beat Ehrler kämpft weiter für die Rechte der Bevölkerung.






avd. Der Küssnachter Unternehmer und SVP-Kantonsrat Beat Ehrler hat sich auf einen ungleichen Kampf eingelassen, als er gegen die Sanierungspläne der Atel Netz AG Einsprache erhob. Diese will eine Leitung, die auch quer über das Gebiet Luterbach führt, neu mit 380 Kilovolt statt bisher mit 220 Kilovolt betreiben. Die Spannungserhöhung soll mit der Sanierung von diversen Strommasten geschehen und birgt erhöhte Gesundheitsrisiken für die jetzigen und zukünftigen Anwohner zwischen Bürgenstock und Hohler Gasse.

Auflage ohne Umweltverträglichkeitsbericht
In der Ausschreibung des Plangenehmigungsverfahrens vom 28. Januar 2005 fehlten aber die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB). Dieser enthält Informationen über die Gefährdung von Anwohnern und Umwelt. Das Bundesverwaltungsgericht, das sich zur Zeit mit dem Rechtsfall befasst, stellte kürzlich fest: Es trifft zu, dass der Publikationstext im Amtsblatt des Kantons Schwyz vom 28. Januar 2005 nicht erwähnt, dass das Vorhaben der UVP untersteht. Auch auf den UVB wird nicht hingewiesen. Dies stellt einen Verstoss gegen die Publikationspflicht von Art. 15 UVPV dar. Beat Ehrler reichte deshalb die Einsprache ein; den Bericht hat er bis heute nicht gesehen. «Das lässt zumindest auf fundierte Bedenken schliessen», sagt Ehrler. Zudem wies die Atel Netz AG nicht darauf hin, dass für den Ausbau der Leitung gesamthaft 2169m2 Wald gerodet werden müssen. Das ist laut Bundesverwaltungsgericht ein Verstoss gegen die Publikationspflicht von Artikel 5 Absatz 2 WaV.»

Aus zwei mach eins
Diese Verhüllungsaktion ist nur ein Teil der Atel-Strategie. Der andere ist die Rundum-Erneuerung der Stromleitungen und Masten in vielen kleinen Schritten; somit umgeht sie der Definition von neuen Anlagen gemäss Bundesamt für Umwelt  (BAFU) und kann die kleinen Schritte als Sanierung deklarieren. Warum? Weil bei neuen Anlagen schärfere Grenzwerte eingehalten werden müssen, aber bei Sanierungen weiterhin die alten Gesetze gelten. Der Entscheid, ob Sanierung oder neue Anlage, liegt beim Gericht. Ein offenes Geheimnis ist der Zweck der Spannungserhöhung. Laut einem Strategiepapier soll die Leitung Amsteg-Mettlen zu einer Transitleitung ausgebaut werden. Ab 2015 soll die Atel Netz AG  im vom Bund koordinierten Stromaustausch mit dem Ausland mitwirken.
In einem Bericht schlägt das BAFU vor, die zwei zeitweise parallel laufenden Leitungen der Atel und den CKW als eine Leitung zu deklarieren. Falls die gerichtliche Instanz diesem Schluss folgt, hätte dies weit reichende Konsequenzen. Denn auch die CKW werden in naher Zukunft mit einer Erneuerung ihrer Leitungen und Masten rechnen müssen. Das BAFU bringt die CKW so in eine ungemütliche Situation. Konnten sich die CKW bisher während des Atel-Ehrler-Prozesses zurücklehnen, laufen sie jetzt Gefahr, einen Teil oder gar alles der eventuellen Folgekosten übernehmen zu müssen. Pikant: Ab CKW-Mast 172 verläuft eine Leitung der Atel. Vor 1988 kreuzten sich nämlich die Leitungen der beiden Netzbetreiber. Dass diese gemeinschaftliche Nutzung eines Masts gesetzeskonform läuft, bezweifelt Ehrler.

Sinnvolle Alternative: Neuer Wohnraum
Beat Ehrler verspricht, trotz der schwierigen David-gegen-Goliath-Verhält-nisse weiterzukämpfen: «Was ich anfange, bringe ich auch zu Ende. Ich kämpfe für das Recht der Bevölkerung.» Ehrler pocht weiterhin auf die Machbarkeitsstudie der Erdverlegung und darauf, dass eine Rechtssicherheit in Bezug auf Erneuerungen von Hochspannungsleitungen besteht. Beim Häuserbau sei schliesslich auch klar geregelt, was als Sanierung und was als Neubau taxiert wird. Es mache schliesslich keinen Sinn, wegen Profitüberlegungen der Netzbetreiber so viel wertvolles Bauland einfach zu verschenken. Dies umso mehr, als es in diesem Fall sogar für die Atel Netz AG mittelfristig weitaus profitabler wäre, ihr Land, über welches heute und morgen turmhohe Kabelmasten laufen sollen, ins Baurecht zu nehmen und damit neuen Wohnraum zu schaffen. «Damit wäre wirklich allen gedient: der Atel, dem Bezirk zur weiteren Bauplanung und dem Küssnachter Bürger, der die gesundheitlichen Risiken einer offenen Leitungsführung nicht mehr tragen müsste», meint Beat Ehrler abschliessend.
 
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