| Die Kühe schrumpften zusammen wie ein Apfel im warmen Keller! |
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| Donnerstag, 27. August 2009 | |
![]() Für Schweizer Bauern ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit obligatorisch. Doch immer mehr Bauern weigern sich, da die Impfschäden gravierend sind. Während sich die Experten über die obligate Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in den Haaren liegen, ist für Alois Müller vom Rischberg, Küss-nacht, der Fall klar: Er lässt seine Tiere nicht mehr impfen. «Die Kühe schrumpften zusammen wie ein Apfel im warmen Keller!», verbildlicht Müller die tragischen Ereignisse in den letzten Monaten. Der Schaden, der ihm seit der letzten Impfung im August 2008 entstanden ist, beträgt mehr als 10000 Franken. Eine Kuh wurde eingeschläftert und vier weitere mussten notgeschlachtet werden. Ausserdem hat der Milchertrag gewaltig abgenommen und die Tierarztkosten stiegen an. Unter diesen Umständen ist Alois Müller nicht mehr bereit, seine Tiere impfen zu lassen. Mit seiner Meinung steht er nicht alleine da. Am letzten Montag trafen sich Zentralschweizer Bauern in Sattel und informierten die Presse über die aktuelle Situation des Impfzwangs. 80 Bauern aus der Zentralschweiz weigern sich inzwischen offiziell und verlangen, dass die Impfung auf freiwilliger Basis durchgeführt wird. Falsch informiert Der Küssnachter Landwirt Alois Müller dachte nicht immer so: «Am Anfang war ich davon überzeugt, dass die Impfung notwendig ist.» Im Juni 2008 informierte das Veterinäramt der Urkantone an einer Veranstaltung in Rothenthurm über die Blauzungenkrankheit und die obligate Impfung. «Uns wurde gesagt, dass es nur in äusserst seltenen Fällen zu Nebenwirkungen kommt und es keine Impfschäden geben werde. Ausserdem wurde uns weiss gemacht, dass ohne Impfung 10% der erkrankten Tiere sterben werden. Dass aber von der Krankheit nur 1% befallen wird, hat uns damals niemand erklärt.» Rund zwei Wochen später wurde der Rindviehbestand von Alois Müller geimpft. «Nach der ersten Impfung bemerkte ich nur wenig. Drei trächtige Kühe hatten Ödeme am Euter, aber dass dies eine Reaktion auf die Impfung sein könnte, darauf kam niemand.» Heute hat Müller das Gefühl, dass damals vieles unter den Teppich gekehrt wurde. Druck auf Behörden wird stärker Nach der zweiten Impfung rund zwei Monate später erlebte Alois Müller eine Odysse tragischer Ereignisse. Trächtige Kühe hatten Aborte und der Milchertrag ging stark zurück. Doch das schlimmste sei gewesen, dass die Kühe appetitlos waren und fast nichts mehr frassen. Daraus folgte, dass vier der Tiere notgeschlachtet werden mussten und eine Kuh eingeschläfert werden musste. «Ich wusste nicht, dass es andere Kollegen von mir gab, die ähnliche Impfschäden bemerkten, denn immer wurden die Fehler wo anders gesucht», erklärt Müller. Zudem wurden die Bauern mit den Folgen einer Impfverweigerung eingeschüchtert: «Es hiess, neben der Busse würden uns Direktzahlungen gekürzt werden.» Nachdem allerdings das Bundesamt für Landwirtschaft verlauten liess, dass die Direktzahlungen an die Bauern nicht angetastet werden dürfen, getrauen sich heute immer mehr Landwirte sich zu äussern. Der Druck auf die Behörden wird zunehmend stärker. «Einige zahlen lieber die Busse von maximal 20000 Franken, als dass sie weitere Schäden von mehr als 50000 Franken in Kauf nehmen», weiss Müller aus seinem Kollegenbereich. Kriminalisierung Unschuldiger Der Küssnachter Alois Müller wird die Zwangsimpfung weiterhin verweigern und das Verfahren gegen ihn weiterziehen. Im Oktober entscheidet das Veterinäramt, ob auch die nächsten Impfungen obligatorisch werden. In Österreich stoppte das Ministerium für Gesundheit die Impfpflicht in der Landwirtschaft gegen die Blauzungenkrankheit. Als Grund wurden die hohen Kosten genannt, die der Impfprozess mit sich trägt. Allerdings hatten bis dahin 1000 österreichische Landwirte die Impfung verweigert. Ihnen wird anders als den Schweizern Bauern, welche die Impfung verweigern, die Strafe erlassen. «Unbescholtene Bauern werden so zu Kriminellen gemacht», ist Müller der Meinung und sagt weiter: «Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal in ein solches Fahrwasser gerate.» |
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