| Ermittlungen gegen den Betreiber des Saunaclubs Zeus |
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| Donnerstag, 16. September 2010 | |
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Nach den zwei Polizei-Razzien im Saunaclub Zeus vor zwei Jahren wurden mittlerweile alle Frauen wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz verurteilt. Mittlerweile hat das Verhöramt die Ermittlungen gegen den Betreiber aufgenommen. avd. Letzte Woche hat das Bezirksgericht Küssnacht die letzte der 28 Frauen wegen illegaler Einreise, illegalem Aufenthalt und illegaler Erwerbstätigkeit ohne Arbeitsbewilligung verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es handelt sich dabei um jene Frau, welche die Polizei bei der ersten Razzia vom Oktober 2008 und dann auch bei der zweiten am 14. Januar 2009 im Saunaclub Zeus festgenommen hat. Einreisesperre aufgehoben Unter den von der Polizei festgenommenen und vom Bezirksamt verurteilten Frauen waren eine 29-jährige Bulgarin und eine 31-jährige Rumänin. Das Amt für Migration verhängte daraufhin eine zweijährige Einreisesperre. Die beiden Frauen reichten gegen diese Einreisesperre Beschwerde ein. Anfang dieses Monats entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die zweijährige Einreisesperre unzulässig ist. Damit können die Frauen – auch dank des Schengener Abkommens – jederzeit wieder in die Schweiz einreisen. Dieser Freipass gilt aber nicht automatisch für alle Frauen, die im Zeus festgenommen und vom Bezirksamt oder Bezirksgericht verurteilt worden sind. «Die Einreisesperren werden nicht automatisch durch den Beitritt von Rumänien und Bulgarien zu Schengen aufgehoben. Die Betroffenen müssten sich beim Bundesamt für Migration melden und dort ein Gesuch um Aufhebung der Einreisesperre stellen, falls sie vor Ablauf der Sperre in die Schweiz kommen wollen», sagt Fabienne Zgraggen, Untersuchungsrichterin beim Bezirksamt Küssnacht. Fass ohne Boden Unabhängig davon können Ausländerinnen aus dem Schengenraum auf sehr einfache Weise in die Schweiz reisen, um der Prostitution nachzugehen. «Durch den Schengenbeitritt der Schweiz können die Binnengrenzen nun frei überschritten werden. Das heisst, es gibt keine Grenzkontrollen mehr innerhalb von Schengen», wie Fabienne Zgraggen erklärt, «Einzig bei den in der Schweiz noch vorhandenen Zollkontrollen können stichprobenweise Personenkontrollen durchgeführt werden. Frauen aus Bulgarien oder Rumänien benötigen jedoch kein Visum mehr, so dass diese frei einreisen können. Dass diese legal in die Schweiz einreisen können, heisst aber noch nicht, dass sie ohne Meldung einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Nur kann das bei der Einreise kaum kontrolliert werden.» Ein Fass ohne Boden, das derzeit schweizweit diskutiert wird. Umso wichtiger scheint es, den Betreiber des Saunaclubs Zeus zur Verantwortung zu ziehen. Das Bezirksamt hat den Fall dem kantonalen Verhöramt Schwyz weitergeleitet. «Dies geschah aufgrund der Zuständigkeitsregelung der Strafprozessordnung des Kantons Schwyz», so Zgraggen. Christina Müller, Untersuchungsrichterin beim Verhöramt bestätigt auf Anfrage, dass das Verfahren pendent ist, konnte aber weder über den möglichen Ausgang noch über Termine Auskunft geben. |
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