| Pflege wird für Bewohner günstiger |
|
|
| Donnerstag, 26. August 2010 | |
![]() Am 1. Januar 2011 tritt die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Für Heim-Bewohnerinnen und -Bewohner in einer hohen Pflegeeinstufung bedeutet dies eine finanzielle Entlastung. bro. Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres gilt bundesweit die neue Pflegefinanzierung. So auch im Bezirk Küssnacht. Für die Pflegeheime bedeutet dies eine massive Umstellung in der Administration. Denn die neue Finanzierung geht von zwölf statt wie bisher vier Pflegestufen aus. «Es wird anfänglich klar einen administrativen Mehraufwand für uns geben. Da die Stufen feiner abgegrenzt sind, werden Bewohnerinnen und Bewohner künftig öfters eingestuft werden müssen. Aber auch für Ärzte, welche die Einstufungen absegnen müssen, wird es zu Mehraufwand kommen», erklärt Marco Keller-Hänggi, Geschäftsführer vom Pflegezentrum Seematt. Die Verfeinerung der Pflegestufen steht im direkten Zusammenhang mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung, welche 2008 vom Bundesparlament beschlossen wurde. Finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige Diese Finanzvorlage hat das Ziel, pflegebedürftige Personen finanziell zu entlasten. Durch die zunehmenden altersbedingten Pflegeleistungen sollen jedoch für die Krankenversicherung keine zusätzlichen Kosten entstehen, weshalb ein Teil davon ab 2011 von der öffentlichen Hand übernommen werden. Von der neuen Pflegefinanzierung profitieren vor allem Personen, welche einer hohen Pflegestufe angehören. So bleibt der Grundpreis ab der dritten Stufe für die Pflegekosten für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Heime gleich und beträgt maximal 21.60 Franken. Die restlichen Kosten werden zwischen Krankenversicherung und Gemeinde aufgeteilt. «Wer in einer höheren Stufe ist, zahlt persönlich also deutlich weniger als bisher», vereinfacht Keller-Hänggi. Da mehrheitlich pflegebedürftige Personen in Alters- und Pflegeheimen leben, profitiert laut Keller-Hänggi die Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner also von dieser neuen Finanzierung. Kompensieren mit Betreuungstaxe Zu den Pflegetaxen kommt jedoch noch die Betreuungstaxe dazu, welche von allen Bewohnern bezahlt werden muss. Dabei geht es vor allem um Sonderleistungen, wie etwa Aktivierung oder um einfache Hilfestellungen im Alltag etc. Diese Taxe wird auf die Pensionstaxe geschlagen. Sie wurde eingeführt, damit für die Gemeinden nicht allzu hohe Kosten entstehen. «Es ist verständlich, dass die öffentliche Hand für solche Dienstleistungen nicht bezahlt», erklärt Geschäftsführer Keller-Hänggi die Einführung der Betreuungstaxe. Nicht mit eingerechnet sind die Pensionskosten, welche von Heim zu Heim variieren und von den neuen Bestimmungen nicht tangiert werden. Trotzdem ist sich Marco Keller-Hänggi sicher: «Günstiger leben Sie mit Vollpension und rundum Betreuung und Pflege sonst nirgends.» Keller-Hänggi kann sich gut vorstellen, dass durch die Vergünstigung auch die Nachfrage nach freien Zimmern steigen wird. Ob dies bei den ohnehin schon langen Wartelisten für Heimplätze eine gute Entwicklung ist, sei dahin gestellt. |
| < Zurück | Weiter > |
|---|





